Nach Klärung der Haftung dem Grunde nach gehören zu den wichtigsten Ansprüchen:
• Reparaturkosten
• Sachverständigengebühren
• Wertminderung
• Schmerzensgeld
• Abschleppkosten
• Standgebühren
• Mietwagenkosten
• Nutzungsausfallentschädigung
• Verdienstausfall bei Verletzungen
• sonstige Sachschäden
• Wertersatz bei Totalschäden
• Haushaltsführungsschaden auch bei geringeren
Verletzungen
Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Kontaktaufnahme im Falle eines Verkehrsunfalls in drei einfachen Schritten:
1. Sie reichen uns alle Ihnen vorliegenden Unterlagen ein.
2. Sie füllen den Unfallfragebogen aus.
3. Sie übersenden uns die abrufbare Vollmacht.
Selbstverständlich stehen wir zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auch für persönliche Gespräche in unserer Kanzlei oder telefonisch zur Verfügung.
Unfallregulierung.
Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen sind zahlreiche Besonderheiten, Schadengrundsätze, ständig neue Urteile der Gerichte sowie auch Fristen zu beachten. Als auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisierte Anwaltskanzlei sind wir ständig auf dem aktuellen Stand und übernehmen die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Jeder Unfall ist anders und erfordert eine individuelle rechtliche Einschätzung. Auch die Haftungsfolgen sind höchst unterschiedlich.